Aufgrund des Digital Markets Act (DMA) der EU sind Anpassungen der Tracking-Einstellungen für alle erforderlich, die Google Ads und Google Analytics effektiv nutzen möchten. Um den Richtlinien der Europäischen Union gerecht zu werden, hat Google den Consent Mode v2 entwickelt. Ab dem 6. März 2024 wird der Einsatz für alle Werbetreibenden und Websitebetreiber verpflichtend.
Ab dem 31. Juli 2024 müssen auch Werbetreibende aus der Schweiz die differenzierte Zustimmung der Schweizer Nutzer zur Verwendung von Cookies oder lokaler Speicherung einholen.
Was Ihr bei der Einrichtung von Consent Mode V2 beachten müsst, erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.
Was ist der Consent Mode?
Der Consent Mode – oder auch Einwilligungsmodus genannt – ist die Schnittstelle zwischen dem Cookie-Consent-Tool und Google. Der Consent Mode übermittelt die Cookie-Einstellungen der Nutzer an den Google Tag Manager, über den Ihr euer Website-Tracking verwaltet. Somit können die übermittelten Datenschutzeinstellungen besser verarbeitet und berücksichtigt werden.
Durch den Consent Mode können sogenannte Conversion-Modellierungen stattfinden. Datenverluste, die durch fehlende Nutzer-Einwilligung zur Verwendung von Cookies entstehen, können ausgeglichen werden. Dies ermöglicht bessere Entscheidungen auf Grundlage der KPIs zu treffen.
Bisher war die Nutzung des Consent Mode für Werbetreibende freiwillig. Mit den neuen Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) wird Consent Mode jetzt allerdings Pflicht. Google garantiert dadurch, dass eine differenziertere Einwilligung der Nutzer in die Datenerhebung einbezogen wird. Dies ist ausschliesslich durch die Verwendung des Consent Mode Version 2 gewährleistet.
Welche neuen Funktionen bietet der Google Consent Mode v2?
Im Gegensatz zur ersten Version des Consent Mode werden zwei weitere Parameter mit der Nutzer-Einwilligung (Consent) übermittelt. Diese neuen Parameter sollen in Zukunft den datenschutzkonformen Umgang mit der Entscheidung der Nutzer garantieren.
Die Parameter, die es auch schon zuvor gab, sind “analytics_storage” und “ad_storage”.
- “analytics_storage” bestimmt, ob Daten wie Verweildauer oder Scrolltiefe zu Analysezwecken gespeichert werden dürfen.
- «ad_storage» regelt, ob das Setzen und Lesen von Cookies zu Werbezwecken erlaubt ist.
In der Version 2 kommen die Parameter “ad_user_data” und “ad_personalization hinzu
- “ad_user_data“ bestimmt, ob Nutzerdaten zu Werbezwecken an Google übermittelt werden
- “ad_personalization” regelt, ob personalisierte Werbung (z.B. Remarketing) aktiviert werden darf
Quelle: adseed
Was ist der Unterschied zwischen Consent Mode v2 Advanced und Basic?
Wenn Ihr euch für die Einrichtung von Consent Mode v2 entscheidet, ist es wichtig zu berücksichtigen, ob Ihr die Advanced oder Basic Variante nutzen wollt. Der Unterschied besteht darin, inwiefern die Nutzer-Einwilligung weiterverarbeitet wird. Die Richtlinien des Digital Markets Act (DMA) werden in beiden Fällen erfüllt.
Consent Mode v2 Basic (Einfacher Einwilligungsmodus)
Google Tags werden blockiert und nicht nachgeladen, bis der Nutzer seine Zustimmung erteilt. Falls der Nutzer seine Zustimmung verweigert, bleibt das Tracking deaktiviert und es werden keine Daten an Google gesendet. Mithilfe der Daten von Nutzern, die ihre Zustimmung erteilt haben, kann Google durch KI und maschinelles Lernen verlorengegangene Conversion-Daten modellieren.
Consent Mode v2 Advanced (Erweiterter Einwilligungsmodus)
Google Tags werden bereits geladen, bevor der Nutzer seine Zustimmung erteilt. Falls der Nutzer seine Zustimmung verweigert, werden die Tags trotzdem ausgelöst und durch anonymisierte Pings (ohne dass Cookies gesetzt werden) an Google gesendet. Mithilfe dieser anonymisierten Pings und den Daten der Nutzer, die ihre Zustimmung erteilt haben, kann Google durch KI und maschinelles Lernen verlorengegangene Daten noch besser modellieren.
Was sind die Konsequenzen, wenn Ihr Consent Mode v2 nicht verwendet?
Wenn Ihr gar kein Consent Mode nutzt oder nicht auf Consent Mode v2 umgestellt habt, verstosst Ihr potenziell gegen die Bestimmungen des Digital Markets Act (DMA) der EU. Dies kann perspektivisch zur Sperrung Eures Google Ads Kontos oder sogar zu Abmahnungen führen. Zudem hat es Auswirkungen auf Eure Google Ads Kampagnen und Websiteanalyse. Es ist mit dem Verlust von zahlreichen Daten zu rechnen, die für eine präzise Optimierung Ihrer Google Ads Kampagnen notwendig sind. Eure Kampagnen arbeiten ausserdem weniger effektiv, wenn wichtige Daten fehlen. Die Verwendung von Remarketing und die gezielte Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen ist nicht mehr möglich.
Davon konkret betroffene Funktionen sind:
- Allgemeine Remarketing Listen
- Customer Match (inkl. conversion-based customer lists)
- YouTube Remarketing
- Google Analytics 4 Audiences
- Demand Gen Lookalike Segments
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